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    <description>Juraexamen.com - Forum zum Thema Jura, Examen und Lernen. Juristen tauschen sich ueber die richtige Examensvorbereitung aus und diskutieren Fachfragen.</description>
    <dc:publisher>Michael Hensen &lt;kontakt@juraexamen.com&gt;</dc:publisher>
    <dc:creator>jurmatiX GbR</dc:creator>
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     <title>Juraexamen.com</title>
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  <item rdf:about="http://www.juraexamen.com/forum/viewtopic.php?t=12017#94946">
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    <title>2. Examen NRW Februar (05.02.2012 um 00:23:26 im Forum Examensreport &amp;amp; Life-Berichte)</title>
    <description>Bei der Z-2 Klausur ging es im Wesentlichen um einen Anspruch aus 528 I BGB mit den bereicherungsrechtlichen Folgen. 

Die Mandantin ist Betreuerin eines wegen Unfalls Geschäftsunfähigen. Dieser hat seinen Eltern 2007 als er noch geschäftsfähig war 5000,- &amp;quot;geschenkt&amp;quot;,damit sie sich einen Zweitwagen zulegen. Sein Zustand hat sich dann verschlechtert, er ist im Komma und ist mittlerweile im Jahr 2009 mittellos geworden. Die Betreuerin forderte deswegen von den Eltern die Herausgabe dieses Geldes ; sie beriefen sich darauf, dass sie es zum Kauf des Wagens ausgaben. Danach verschenkten sie den Wagen an ihren anderen Sohn und beriefen sich auf Entreicherung. Dieser anderer Sohn brachte 2011 den Wagen an die Betreuerin mit Schlüsseln und KFZ-Brief und meinte, dass damit &amp;quot;die Angelegenheit geklärt sein dürfte&amp;quot;. Die Betreuerin erklärte sich zunächst einverstanden.  Sie will aber trotzdem 5000,- entweder von den Eltern oder dem anderen Sohn haben. Hierzu hat sie einen MB beantragt. 

Ausserdem haben die Eltern zug. des verunfallten Sohnes eine Versicherung für Zusatzleistungen abgeschlossen. Dadurch konnte er von der Versicherung Krankenhaustagesgeld beanspruchen.</description>
    <dc:date>2012-02-04T23:23:26+01:00</dc:date>
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  <item rdf:about="http://www.juraexamen.com/forum/viewtopic.php?t=11287#94945">
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    <title>2. Staatsexamen Okt 2011 (05.02.2012 um 00:17:37 im Forum Examensreport &amp;amp; Life-Berichte)</title>
    <description>Ich bin Referendar im OLG-Bezirk Celle...und du?</description>
    <dc:date>2012-02-04T23:17:37+01:00</dc:date>
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  <item rdf:about="http://www.juraexamen.com/forum/viewtopic.php?t=11287#94944">
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    <title>2. Staatsexamen Okt 2011 (05.02.2012 um 00:15:53 im Forum Examensreport &amp;amp; Life-Berichte)</title>
    <description>Ich eben nur die Person, von der hier gesprochen wurde aus Niedersachsen, die Freundin des einen Users... Die anderen reden von mehreren, die bekommen haben und alle durchgefallen sind. Wo hast du denn geschrieben, wenn man fragen darf?</description>
    <dc:date>2012-02-04T23:15:53+01:00</dc:date>
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  <item rdf:about="http://www.juraexamen.com/forum/viewtopic.php?t=12017#94943">
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    <title>2. Examen NRW Februar (04.02.2012 um 23:59:09 im Forum Examensreport &amp;amp; Life-Berichte)</title>
    <description>Teil II

Die GmbH hatte seit 2004 dem Kläger einen Büroraum vermietet. Seit 2005 war der Kläger mit der Miete im Verzug. 
Während des Rechtsstreits tritt die GmbH die Mietzinsansprüche an den Beklagten ab. Sie beliefen sich auf insgesamt 17.000,- 
Mit diesen Ansprüchen rechnet der Beklagte mit der Darlehensforderung des Klägers hilfsweise auf. 
Der Kläger wendet ein, dass die Mietforderungen verjährt seien. Für die Jahre 2010 und 2011 erklärt er aber insgesamt i.H.v. 5000,- für erledigt. 

Der Beklagte bestreitet die Verjährung und spricht irgendwie von &amp;quot;einem treuwidrigen Verhalten&amp;quot;. 

Soweit das Wichtigste zu Z-1 Klausur</description>
    <dc:date>2012-02-04T22:59:09+01:00</dc:date>
  </item>

  <item rdf:about="http://www.juraexamen.com/forum/viewtopic.php?t=11287#94942">
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    <title>2. Staatsexamen Okt 2011 (04.02.2012 um 23:57:00 im Forum Examensreport &amp;amp; Life-Berichte)</title>
    <description>Ach so...in Bremen. Ich nun den ersten aus dem Forum hier, der überhaupt Ergebnisse erhalten hat, meint ihr von allen, die bekommen haben, sind bisher alle nur durchgefallen und keiner bisher bestanden? Kennt ihr noch mehr in Nds?

ich kenne noch niemanden aus meiner kampagne, der überhaupt irgendwelche ergebnisse bekommen hat. 

wieviele kennen wir jetzt insgesamt, die ihre ergebnisse haben?</description>
    <dc:date>2012-02-04T22:57:00+01:00</dc:date>
  </item>

  <item rdf:about="http://www.juraexamen.com/forum/viewtopic.php?t=12029#94941">
    <link>http://www.juraexamen.com/forum/viewtopic.php?t=12029#94941</link>
    <title>&amp;amp;quot;Weiterfressender Mangel&amp;amp;quot; bei den §§ 280 ff (04.02.2012 um 23:54:05 im Forum Zivilrecht)</title>
    <description>Danke soweit !

Aber noch mal zur Klarstellung:
Für § 280 I spräche nur, dass - wenn man überhaupt die Ansicht des BGH zum &amp;quot;Weiterfresserschaden&amp;quot; teilt - das Integritätsinteresse schon sprachlich nicht ein Schadenersatz &amp;quot;statt der Leistung&amp;quot; sein könne. 
Denn &amp;quot;statt der Leistung&amp;quot; hieße, dass der SE quasi als Substitut an die Stelle des Leistungsgegenstandes trete und das sei eben das Äquivalenzinteresse.
Richtig ?

Aber wenn doch der ursprüngliche Mangel bei Gefahrübergang (der nicht &amp;quot;Stoffgleiche&amp;quot; mit dem später eintretenden Weiterfressermangel) schon ein Schaden &amp;quot;statt der Leistung&amp;quot; ist (und das ist ja in jedem Fall so), muss dann nicht der später hinzu kommende Weiterfresserschaden als äquivalent-kausale Folge dieses ursprünglichen Mangels ebenso als Schadensposten danach ersatzfähig sein.
Wenn doch sogar ein entgangener Gewinn über die §§ 281 / 283 ersatzfähig ist - also ein Schadensposten, der sogar außerhalb der Kaufsache liegt - dann muss doch ein weiterfressender Mangel innerhalb der Kaufsache selbst erst recht das Äquivalenzinteresse berühren - selbst wenn zunächst an Teilen der Kaufsache mangelfreies Eigentum erworben wurde !?! Oder ?
Schließlich müsste man ansonsten bei der Prüfung des SE für den urspr. Mangel auf der Rechtsfolgenseite irgendwelche Verrenkungen anstellen, um zu begründen, warum der Weiterfresserschaden trotzdem er äquivalent-kausal auf dem Mangel bei Gefahrübergang beruht nicht auch nach dieser AGL ersetzt werden soll, sondern gesondert nach § 280 I ...

Hab ich da irgendwelche Denkfehler drinn - oder kann man so argumentieren ?</description>
    <dc:date>2012-02-04T22:54:05+01:00</dc:date>
  </item>

  <item rdf:about="http://www.juraexamen.com/forum/viewtopic.php?t=11287#94940">
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    <title>2. Staatsexamen Okt 2011 (04.02.2012 um 23:53:02 im Forum Examensreport &amp;amp; Life-Berichte)</title>
    <description>Ach so...in Bremen. Ich nun den ersten aus dem Forum hier, der überhaupt Ergebnisse erhalten hat, meint ihr von allen, die bekommen haben, sind bisher alle nur durchgefallen und keiner bisher bestanden? Kennt ihr noch mehr in Nds?</description>
    <dc:date>2012-02-04T22:53:02+01:00</dc:date>
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    <title>2. Examen NRW Februar (04.02.2012 um 23:47:23 im Forum Examensreport &amp;amp; Life-Berichte)</title>
    <description>Soweit ich mich erinnern kann, ging der Sachverhalt bei der Z-1 Klausur so:

Der Kläger, ein selbstständiger Immobilienmakler macht gegenüber dem Beklagten einen Darlehensrückzahlungsanspruch i.H.v.15.000,- vor dem LG geltend. Der Beklagte, auch Immobilienmakler, wendet zunächst ein, dass der Darlehensvertrag nicht mit ihm persönlich (die Beiden waren gut miteinander befreundet), sondern mit der GmbH, deren Geschäftsführer der Beklagte ist, zustande kam. Sein Hauptargument war, was unstreitig ist, dass das Darlehen zinslos war. 

Schriftliche Urkunden hierzu gab es nicht. Eine der Partei hat dazu einen Zeugen benannt. Nach meiner Lösung war die Beweisaufnahme unergiebig.

Der Kläger hat bzgl. des Darlehensanspruchs der GmbH während des Schriftsatzwechsels den Streit verkündet, mit der Aufforderung auf seiner Seite beizutreten. Die GmbH ist auf Seite des Beklagten dem Streit beigetreten. Zur mündlichen Verhandlung ist sie nicht erschienen, wie sie schon vorher angekündigt hatte.</description>
    <dc:date>2012-02-04T22:47:23+01:00</dc:date>
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    <title>2. Staatsexamen Okt 2011 (04.02.2012 um 23:36:02 im Forum Examensreport &amp;amp; Life-Berichte)</title>
    <description>@ BGH

Ich habe das 1. Staatsexamen in Bremen gemacht ;)

Hier werden die Ergebnisse im Internet veröffentlicht...</description>
    <dc:date>2012-02-04T22:36:02+01:00</dc:date>
  </item>

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    <title>Juristen und Singelbörsen (04.02.2012 um 22:45:56 im Forum Juristerei beiseite,...)</title>
    <description>Die meisten Singlebörsen sind kagge !!
Kosten Geld und kommt nix bei rum.
Die Beste ist m.M. Finya.de. Kost nix und sind `n Haufen hübsche Mädels unterwegs  :D</description>
    <dc:date>2012-02-04T21:45:56+01:00</dc:date>
  </item>

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    <title>1 Examen Bayern März 2012 (04.02.2012 um 22:38:31 im Forum Examensreport &amp;amp; Life-Berichte)</title>
    <description>für das abwehrspray gilt das gleiche wie fürs umhauen &amp;gt; beides ne körperverletzung</description>
    <dc:date>2012-02-04T21:38:31+01:00</dc:date>
  </item>

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    <title>1 Examen Bayern März 2012 (04.02.2012 um 22:37:50 im Forum Examensreport &amp;amp; Life-Berichte)</title>
    <description>hm... naja das klingt ja schon fast nach raub würde ich sagen. also wenn man ihn umhaut naja problematisch dürften sein:

1. angriff ? &amp;gt; allenfalls die willensbildungs- bestätigungsfreiheit, möglicherweise aber auch die körperliche unversehrtheit ( Frage ,,nicht unerheblich ? &amp;gt; wohl unerheblich! )

2. P: gebotenheit &amp;gt; sozial ethische begrenzung:
&amp;gt; bagatellfall? begrenzung des notwehrrechts &amp;gt; flucht? schutzwehr? wohl +
&amp;gt;&amp;gt;&amp;gt; möglich hier wohl: bloßen packen der hände ( schutzwehr )
&amp;gt; ,,schuldlos irrender&amp;quot; ? es scheint sich um nen süchtigen zu handeln &amp;gt; auch einschränkung des notwehrrechts denkbar.

also tendenziell:
zurückschlagen § 32 - mangels gebotenheit
festhalten aber möglich, § 240 gerechtfertigt</description>
    <dc:date>2012-02-04T21:37:50+01:00</dc:date>
  </item>

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    <title>1. Staatsexamen, Nds, Oktober 2011 (04.02.2012 um 22:31:43 im Forum Examensreport &amp;amp; Life-Berichte)</title>
    <description>Bestanden!!! Puh! Bin echt super froh!!! Das war in den letzten Tagen doch schon ganz schön ein nervenaufreibendes Spiel!

Was meint ihr wann wir so ungefähr in die Mündliche müssen? Und hat irgendwer eine Vorstellung was in ÖffR Aktuelles wichtig sein könnte??</description>
    <dc:date>2012-02-04T21:31:43+01:00</dc:date>
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  <item rdf:about="http://www.juraexamen.com/forum/viewtopic.php?t=11833#94933">
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    <title>1 Examen Bayern März 2012 (04.02.2012 um 21:57:48 im Forum Examensreport &amp;amp; Life-Berichte)</title>
    <description>Ist dir das etwa passiert

Würde mich aber auch interessieren</description>
    <dc:date>2012-02-04T20:57:48+01:00</dc:date>
  </item>

  <item rdf:about="http://www.juraexamen.com/forum/viewtopic.php?t=11833#94932">
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    <title>1 Examen Bayern März 2012 (04.02.2012 um 20:25:54 im Forum Examensreport &amp;amp; Life-Berichte)</title>
    <description>tipp: wenn man strafrecht macht und fieber hat bekommt man ultralustige fieberträume :D nein, nicht schießen du würdest dich sonst nach §§ 212, 211 StGB strafbar machen. allerdings könntest du vorliegen nach § 32  StGB wegen Notwehr gerechtfertigt sein. Das setzt zunächst eine Notwehrlage nach § 32 II StGB voraus, die einen gegenwärtigenr rechtswidrigen Angriff auf ein notwehrfähiges Rechtsgut verlangt.


AAAAAAAAAAAAAAAAAAAHHHHHHH  :shock:

Angenommen jemand würde einen aggressiv um Zigaretten anbetteln, schubsen und würde damit nicht aufhören obwohl man ihn darum bittet wäre hier der Einsatz von einem Abwehrspray in einem Fall von Notwehr gerechtfertigt?</description>
    <dc:date>2012-02-04T19:25:54+01:00</dc:date>
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