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    <description>Juraexamen.com - Forum zum Thema Jura, Examen und Lernen. Juristen tauschen sich ueber die richtige Examensvorbereitung aus und diskutieren Fachfragen.</description>
    <dc:publisher>Michael Hensen &lt;kontakt@juraexamen.com&gt;</dc:publisher>
    <dc:creator>jurmatiX GbR</dc:creator>
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     <title>Juraexamen.com</title>
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     <dc:description>Juraexamen.com - Forum zum Thema Jura, Examen und Lernen. Juristen tauschen sich ueber die richtige Examensvorbereitung aus und diskutieren Fachfragen.</dc:description>
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  <item rdf:about="http://www.juraexamen.com/forum/viewtopic.php?t=11577#100934">
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    <title>Wie schwer ist es 9 Punkte/4 Punkte und mehr zu schreiben??? (18.05.2012 um 18:46:00 im Forum Jura, Examen, Ausbildung &amp;amp; Co)</title>
    <description>Na ja, als Proberichter im Strafrecht hat man auch nicht überall ein gutes Leben. Ich weiß von einem, der neu eingestiegen ist, auf eine Stelle gepackt wurde, wo seit einem halben Jahr keiner mehr war und sich nun damit rumschlagen darf, keine Zeit, alles kompliziert und keiner da, den man was fragen dürfte.

Unser AG-Leiter ist Mietrichter. Wenn der nicht gerade Verhandlungstag hat, sitzt er in einem Büro, wie ein Sachbearbeiter auf dem Sozialamt, hat dort dasselbe Möbel, wie ein Sachbearbeiter auf dem Sozialamt, und bearbeitet Akten mit den denselben hellbraunen Deckeln, wie auf dem Sozialamt. Achja, er bearbeitet auch noch dieselben Fälle, wie auf dem Sozialamt. Offiziell ist der zwar Richter, aber faktisch ist er ein Verwaltungsbeamter, der selbständig eine Außenstelle vom Sozialamt führt.

Zurück zum Strafrichter. Der Job ist halt deshalb schön, weil er keinerlei Anforderungen stellt. Die Anklage hat der StA geschrieben. Da steht auch schon die rechtliche Würdigung drin. Der Eröffnungsbeschluss ist dann nur noch Formsache und kann im Zweifel sowieso nachgeholt werden. In der Hauptverhandlung hört man sich die Zeugen an und beurteilt deren Glaubwürdigkeit aufgrund von Bauchgefühl, Vorurteilen, oder was man gerade letztens am Stammtisch gehört hat. Im Urteil schreibt man dann das Konkretum aus der Anklageschrift ab. Die Beweisaufnahme schreibt man aus dem Protokoll ab und die Beweiswürdigung erfolgt anhand von Worthülsen. Das ist völlig 08/15 und erfordert keinerlei Fähigkeiten. Ich muss es wissen, denn ich habe 16 Urteile auf diese Art geschrieben und sie waren immer ok und sind auch fast wortgleich abgesetzt worden.

Ohne Witz, ich könnte aus dem Stand als Strafrichter arbeiten und keiner würde den Unterschied merken. Ich traue mir sogar zu, innerhalb eines Wochenendseminars totale Rechtslaien zum Strafrichter ausbilden zu können. Der Job ist absolut lächerlich und erfordert keinerlei juristische Fähigkeiten. Wer ein paar mal Richter Hold und 2-3 Folgen Tatort geschaut hat, der hat bereits alles, was man dafür braucht. GANZ ANDERS DER ZIVILRICHTER....der hat die Arschkarte gezogen.

Na denn...

Und was mit den Strafrichtern am Landgericht, große Strafkammern und Schwurgerichtskammern? Auch so ein easy Job?

Am die Zivilrichter am AG haben auch nicht den kompliziertesten Job. Man denke nur an die ganzen Versäumnisurteile. Jeder der das Examen in der Tasche hat, hat die Befähigung zum Richteramt. 

Meinst du in anderen Jobs ist es anders? Ein Hausarzt z.B. hat doch nach 15 Jahren Tätigkeit keinen blassen schimmer mehr von Onkologie. Der schreibt Rezepte oder überstellt an einen Spezialisten. 

Nur die Leute, die Richter werden, kommen vieleicht auch hoch in der Laufbahn. Dann sollte man schon Plan von Jura haben. Zudem läuft dir als Richter vieleicht alle 100 Fälle mal was atypisches über den Weg. Ist doch ein schöner Gedanke, wenn man das dann auch lösen kann.</description>
    <dc:date>2012-05-18T16:46:00+01:00</dc:date>
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    <title>Rolf Schmidt zitierfähig? (18.05.2012 um 18:45:16 im Forum Examenshausarbeiten &amp;amp; Seminararbeiten)</title>
    <description>Da man auch aus Dissertationen zitieren kann, wüsste ich nicht, warum man nicht auch ein Lehrbuch eines promovierten Menschen zitieren dürfen sollte.  

Ich habe nur gehört, dass bemängelt wurden, die Bücher enthielten keine eigene Meinung (wozu ich auch anderes gehört habe). Und das Gerücht, die ganze Geschichte ginge auf einen Streit mit Ipsen zurück.  :roll: 


Na, vielleicht melden sich ja noch Leute mit aktuellen Korrekturerfahrungen (als Täter oder Opfer).</description>
    <dc:date>2012-05-18T16:45:16+01:00</dc:date>
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    <title>Rolf Schmidt zitierfähig? (18.05.2012 um 18:37:38 im Forum Examenshausarbeiten &amp;amp; Seminararbeiten)</title>
    <description>Bei uns wurde damals oft damit argumentiert, dass man ihn nicht zitieren dürfte, weil er ja &amp;quot;nur&amp;quot; Dr. war. Mittlerweile ist er auch Professor und es ist m.M. nach einfach verrückt, die Bücher immer noch als nicht zitierfähig anzusehen. Das ist ein Lehrbuch wie 100 andere auch.   :wink:</description>
    <dc:date>2012-05-18T16:37:38+01:00</dc:date>
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    <link>http://www.juraexamen.com/forum/viewtopic.php?t=345#100931</link>
    <title>Rolf Schmidt zitierfähig? (18.05.2012 um 18:34:09 im Forum Examenshausarbeiten &amp;amp; Seminararbeiten)</title>
    <description>Meine Meinung dazu ist, dass ich es nicht beanstanden werde. Das steht schon fest.  Entschuldige bitte, falls ich das nicht klar ausgedrückt habe. 

Was mich interessiert, ist, ob es anderswo noch Korrektoren gibt, die Schmidt für nicht zitierfähig halten. 

Damit, wie übersichtlich die Bücher sind, hat das nix zu tun. Es geht darum, ob es wissenschaftiche Leistungen sind, die entsprechend Teil des rechtswissenschaftlichen Diskurses sind.</description>
    <dc:date>2012-05-18T16:34:09+01:00</dc:date>
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  <item rdf:about="http://www.juraexamen.com/forum/viewtopic.php?t=12660#100930">
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    <title>2. Examen - Abgrenzung Zusicherung/Verwaltungsvertrag (18.05.2012 um 18:25:03 im Forum Öffentliches Recht)</title>
    <description>Guten Abend,

ich habe gerade den Fall VR 21 aus dem Klausurenkurs des KG Berlin gelöst, der BVerwG NJW 1995, 1977 entspricht. Darin schließen die Parteien vor Gericht einen Vergleich, in dem sich die Behörde u.A. zur Aufstellung von Verkehrszeichen verpflichtet (§ 45 StVO).

Das BVerwG und die Lösung, die nur schlecht das Urteil wiedergibt, gehen dabei davon aus, dass es sich um eine Zusicherung i.S.d. § 38 VwVfG handelt. Ich finde, es liegt doch nahe, einen Verwaltungsvertrag nach §§ 55, 54 S. 2 VwVfG anzusprechen, wenn nicht sogar anzunehmen. Habe das ganze mit Gegenteiligem Ergebnis über Verwaltungsvertrag gelöst.

Nach einiger Recherche werde nicht so ganz schlau, warum ich Unrecht habe. Kann mir vielleicht jemand weiterhelfen?

Vielen Dank

M</description>
    <dc:date>2012-05-18T16:25:03+01:00</dc:date>
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  <item rdf:about="http://www.juraexamen.com/forum/viewtopic.php?t=12659#100929">
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    <title>[SUCHE] Rechtsprechungsübersichten von Kaiser 2011 (18.05.2012 um 18:02:07 im Forum Kleinanzeigen)</title>
    <description>Hallo!

Ich suche Übersichten aus 2011 und zwar nur die Originalübersicht, die euch im Kaiserseminar ausgehändigt wurde, denn deren Weitergabe verstößt ja wegen des Erschöpfungsgrundsatzes nicht gegen das UrhG...

Bitte PN an mich! Danke!</description>
    <dc:date>2012-05-18T16:02:07+01:00</dc:date>
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  <item rdf:about="http://www.juraexamen.com/forum/viewtopic.php?t=12658#100928">
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    <title>Berufung (NRW) im 2. Examen RA-Klausur? (18.05.2012 um 17:16:16 im Forum Öffentliches Recht)</title>
    <description>Hi, kann mir einer sagen, ob in dert öffentlich-rechtlichen Assessorsklausur, insbesondere der RA-Klausur Berufungen angefertigt werden müssen? Gehört das zum Examensstoff der RA-Klausur?</description>
    <dc:date>2012-05-18T15:16:16+01:00</dc:date>
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    <title>noch 3 Wochen und Wissensstand = 0 (18.05.2012 um 17:12:23 im Forum Mündliche Prüfung)</title>
    <description>Das mag alles sein, aber der Fall hier sieht ja wohl anders aus. Die Person sagt von sich selbst, dass sie nichts kann und wohl auch nichts dafür getan hat.

Wer in einer Examensprüfung keine Leistung bringt und sich dafür auch nicht bemüht hat, der hat das Examen nicht verdient und der darf es auch nicht bekommen. Das ist auch nicht einfach ein beliebiger Standpunkt, den man teilen kann, oder auch nicht. Es ist ist das einzig vernünftige Ergebnis.</description>
    <dc:date>2012-05-18T15:12:23+01:00</dc:date>
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    <title>Wie schwer ist es 9 Punkte/4 Punkte und mehr zu schreiben??? (18.05.2012 um 16:38:24 im Forum Jura, Examen, Ausbildung &amp;amp; Co)</title>
    <description>Na ja, als Proberichter im Strafrecht hat man auch nicht überall ein gutes Leben. Ich weiß von einem, der neu eingestiegen ist, auf eine Stelle gepackt wurde, wo seit einem halben Jahr keiner mehr war und sich nun damit rumschlagen darf, keine Zeit, alles kompliziert und keiner da, den man was fragen dürfte.

Unser AG-Leiter ist Mietrichter. Wenn der nicht gerade Verhandlungstag hat, sitzt er in einem Büro, wie ein Sachbearbeiter auf dem Sozialamt, hat dort dasselbe Möbel, wie ein Sachbearbeiter auf dem Sozialamt, und bearbeitet Akten mit den denselben hellbraunen Deckeln, wie auf dem Sozialamt. Achja, er bearbeitet auch noch dieselben Fälle, wie auf dem Sozialamt. Offiziell ist der zwar Richter, aber faktisch ist er ein Verwaltungsbeamter, der selbständig eine Außenstelle vom Sozialamt führt.

Zurück zum Strafrichter. Der Job ist halt deshalb schön, weil er keinerlei Anforderungen stellt. Die Anklage hat der StA geschrieben. Da steht auch schon die rechtliche Würdigung drin. Der Eröffnungsbeschluss ist dann nur noch Formsache und kann im Zweifel sowieso nachgeholt werden. In der Hauptverhandlung hört man sich die Zeugen an und beurteilt deren Glaubwürdigkeit aufgrund von Bauchgefühl, Vorurteilen, oder was man gerade letztens am Stammtisch gehört hat. Im Urteil schreibt man dann das Konkretum aus der Anklageschrift ab. Die Beweisaufnahme schreibt man aus dem Protokoll ab und die Beweiswürdigung erfolgt anhand von Worthülsen. Das ist völlig 08/15 und erfordert keinerlei Fähigkeiten. Ich muss es wissen, denn ich habe 16 Urteile auf diese Art geschrieben und sie waren immer ok und sind auch fast wortgleich abgesetzt worden.

Ohne Witz, ich könnte aus dem Stand als Strafrichter arbeiten und keiner würde den Unterschied merken. Ich traue mir sogar zu, innerhalb eines Wochenendseminars totale Rechtslaien zum Strafrichter ausbilden zu können. Der Job ist absolut lächerlich und erfordert keinerlei juristische Fähigkeiten. Wer ein paar mal Richter Hold und 2-3 Folgen Tatort geschaut hat, der hat bereits alles, was man dafür braucht. GANZ ANDERS DER ZIVILRICHTER....der hat die Arschkarte gezogen.</description>
    <dc:date>2012-05-18T14:38:24+01:00</dc:date>
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    <title>Rolf Schmidt zitierfähig? (18.05.2012 um 16:32:45 im Forum Examenshausarbeiten &amp;amp; Seminararbeiten)</title>
    <description>oh mann, jetzt müssen die korrektoren schon in nem forum fragen, wie sie hausarbeiten bewerten sollen....  :shock: 

hast du keine eigene meinung? wenn du rolf schmidt für nicht wissenschaftlich genug hälst, dann schreib was dazu. 
falls du es wie ich für ein normales, übersichtliches werk mit guten übersichten hälst, dann nicht.</description>
    <dc:date>2012-05-18T14:32:45+01:00</dc:date>
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  <item rdf:about="http://www.juraexamen.com/forum/viewtopic.php?t=11821#100924">
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    <title>1. Staatsexamen HESSEN Februar 2012 (18.05.2012 um 15:29:35 im Forum Examensreport &amp;amp; Life-Berichte)</title>
    <description>Ist jemand von euch aus Marburg?
Falls ja, hängen die Termine fürs Mündliche bei uns auch schon aus?
Bin leider nicht vor Ort um selbst nachzuschauen.</description>
    <dc:date>2012-05-18T13:29:35+01:00</dc:date>
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    <title>Wie schwer ist es 9 Punkte/4 Punkte und mehr zu schreiben??? (18.05.2012 um 15:13:04 im Forum Jura, Examen, Ausbildung &amp;amp; Co)</title>
    <description>
 1) die meiste Zeit kramen doch alle irgendwo in der Bib, in Juris am PC und in den Akten rum und das ein Juristenleben lang. Schriftsätze, Urteile, noch ein Dokument, da ein Vertrag usw....

2) jetzt, wo ich die Praxis kenne - kein Bisschen mehr.


1) also genau das hat mir im Ref Spaß gemacht.  :wink: 

2) oh, darf man zum Job gratulieren?</description>
    <dc:date>2012-05-18T13:13:04+01:00</dc:date>
  </item>

  <item rdf:about="http://www.juraexamen.com/forum/viewtopic.php?t=345#100922">
    <link>http://www.juraexamen.com/forum/viewtopic.php?t=345#100922</link>
    <title>Rolf Schmidt zitierfähig? (18.05.2012 um 15:07:11 im Forum Examenshausarbeiten &amp;amp; Seminararbeiten)</title>
    <description>Ich hole den alten Thread jetzt mal hoch, in der Hoffnung, dass ihr schnallt, dass die ersten anderthalb Seiten von anno dunnemals sind. :)

Wisst ihr, wie es inzwischen aussieht? Ich habe mit Rolf Schmidt nie gearbeitet und jetzt auch keinen Zugriff auf die Bücher, deshalb kann ich mir kein eigenes Urteil bilden. 

Jetzt habe ich hier eine HA, die Schmidt im Lit-VZ aufführt. Mir ist das wurscht, aber ich würde ggf. einen Hinweis dazuschreiben, falls man mit Schmidt immer noch vorsichtig sein muss.</description>
    <dc:date>2012-05-18T13:07:11+01:00</dc:date>
  </item>

  <item rdf:about="http://www.juraexamen.com/forum/viewtopic.php?t=11577#100921">
    <link>http://www.juraexamen.com/forum/viewtopic.php?t=11577#100921</link>
    <title>Wie schwer ist es 9 Punkte/4 Punkte und mehr zu schreiben??? (18.05.2012 um 15:02:09 im Forum Jura, Examen, Ausbildung &amp;amp; Co)</title>
    <description>Na ja, als Proberichter im Strafrecht hat man auch nicht überall ein gutes Leben. Ich weiß von einem, der neu eingestiegen ist, auf eine Stelle gepackt wurde, wo seit einem halben Jahr keiner mehr war und sich nun damit rumschlagen darf, keine Zeit, alles kompliziert und keiner da, den man was fragen dürfte.

So sieht's halt aus. 

Akten, Akten und nochmal Akten.... Ich frag' mich heute wirklich, was sich die Leute davon versprechen, wenn sie Jura studieren, es ist letztlich ein langweiliger Bürohengst-Job und alles Andere als wirklich sexy. Klar, das Prestige nach außen und was Außenstehende so anturnt ist ja der Auftritt, wenn's ganz offiziell wird. Aber die meiste Zeit kramen doch alle irgendwo in der Bib, in Juris am PC und in den Akten rum und das ein Juristenleben lang. Schriftsätze, Urteile, noch ein Dokument, da ein Vertrag usw....

Ein Traumajob ist wirklich was Anderes. Es ist und bleibt letztlich nur Papierkrieg. Also, wenn einem die Materie an sich nix gibt, gibt einem dieser Job auf Dauer gar nix. Anerkennung null, weil jeder von x Leuten mit Leichtigkeit ersetzt werden kann und für die Gesellschaft nützlich ist man auch nicht, weil - wie gesagt - jeder sofort austauschbar ist. Es ist also echt egal, ob man diesen Job macht oder nicht, sinnstiftend ist es - jetzt, wo ich die Praxis kenne - kein Bisschen mehr.

Es ist trotzdem ein interessanter Beruf, wenn's einem liegt. Aber diese Massen von Leuten, die das machen (wollen), das ist mir unbegreiflich. Es ist wirklich nur ein Aktengräbertum und das man sich chic anzieht und seriös auftritt, das verliert schon in der ersten Woche seinen Reiz und heult den Jeans-Shirt-Turnlatschen-Rucksack-Zeiten hinterher.....

Und klar: Wenn die Leute lang dabei sind, machen die ihre Termine wie am Fließband und dann geht's mit Überschallgeschwindigkeit durch den Sitzungstag. Aber bevor es so läuft, muss man viele Jahre lang ackern und sich überall einlesen und einarbeiten.... Von nix kommt nix.</description>
    <dc:date>2012-05-18T13:02:09+01:00</dc:date>
  </item>

  <item rdf:about="http://www.juraexamen.com/forum/viewtopic.php?t=12652#100920">
    <link>http://www.juraexamen.com/forum/viewtopic.php?t=12652#100920</link>
    <title>Eigentumsverhältnisse bei auf einem PC gespeicherten Daten (18.05.2012 um 14:37:32 im Forum Zivilrecht)</title>
    <description>- Es könnte sich zunächst ein Herausgabeanspruch aus einer Nebenpflicht aus dem Gesellschaftsvertrag ergeben, grundsätzlich beinhalten Gesellschaftsverträge Details zur Abwicklung und Auflösung

- die culpa post contractum finitum ist meiner Ansicht nach auch eine gute Idee: wenn eine solche Herausgabepflicht nicht im Vertrag geregelt ist, so kann sie sich im schlimmsten Fall aus Treu und Glauben aus einer nachvertraglichen Pflicht ergeben

- Eigentum kann an derartigen Datensätzen grundsätzlich nicht begründet werden, der PC steht im Eigentum des ausscheidenden Gesellschafters, Ansprüche gibt es nur umgekehrt, soweit ich das weiß, nämlich wenn ein Schädiger Datensätze auf einem dem Verletzten gehörenden PC zerstört, dann könnte eine Eigentumsverletzung zulasten des Verletzten darstellen, weil die Daten durch den Datenträger eine Verkörperung erlangt haben

- da grundsätzlich Eigentumsverletzungen nicht in Betracht kommen, kommt subsidiär das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbe in Betracht, dürfte jedoch schwierig sein, den betriebsbezogenen Eingriff zu bejahen.

http://www.juraexamen.info/olg-oldenburg-zu-%C2%A7-823-abs-1-bgb-bei-verlust-von-auf-magnetischen-datentragern-gespeicherten-informationen/</description>
    <dc:date>2012-05-18T12:37:32+01:00</dc:date>
  </item>

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