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Dwight erstellt am: 18. Apr 2014, 06:54 Uhr
Sicher darfst Du Deine eigene Arbeit publizieren. Ausnahmen bestehen eventuell, wenn ein Aufgabentext dazugehört (wie bei einer klassischen Hausarbeit). Dieser wird in der Regel als Werk zu Gunsten eines Dritten geschützt sein. Für die die wissenschaftliche Fragestellung bei einer Seminararbeit (a la "Besonderheiten beim Vertrag zu Gunsten beschränkt geschäftsfähiger Dritter") ist dies nicht der Fall.
Von einer VÖ über das Netz würde ich trotzdem abraten. Habe das leider selbst gemacht und hätte die Arbeit besser als Aufsatz in einer Zeitschrift publiziert (entgegen anderslautender Gerüchte haben diese an guten Texten stets Interesse, auch wenn es sich um eine Abschlussarbeit handelt).