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Dilara
Anmeldedatum: 28.08.2009
Beiträge: 4
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Verfasst am:
Do, 22. Oktober, 2009 - 17:01 |
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Hallo ihr Lieben,
ich habe eine Frage an euch. Ich wollte neben dem Lernen auch Fälle lösen, d.h. neben den 2 Examensklausuren jede Woche. Ich meine meint lernt die ganze Zeit den Stoff und dann kommt in der Examensklausur selbstverständlich nicht unbedingt des Gelernte dran. Ich habe nur eine gewisse Skepsis immer, ob ich das Gelernte im Fall auch anwenden könnte.
Habt ihr nach den Lerneinheiten immer Fälle gelöst? Wenn ja, welche Fällebücher wären empfehlenswert? Vielleicht "Der Zivilrechtsfall" von Johann Braun, im Strafrecht "Klausurenkurs im Strafrecht" von Wessels, örecht fällt mir momentan nicht ein...oder habt ihr andere Vorschläge? Vielen Dank schon mal für eure Beiträge..!!! |
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CeCe
Anmeldedatum: 15.10.2009
Beiträge: 9
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Verfasst am:
Fr, 23. Oktober, 2009 - 10:34 |
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für Ö-Recht fand ich die ganz gut:
SeidelReimerMöstl
Besonderes Verwaltungsrecht
Baurecht, Polizei- und Sicherheitsrecht mit Bezügen zum Verwaltungsprozessrecht und zum Staatshaftungsrecht
SeidelReimerMöstl
Allgemeines Verwaltungsrecht
Mit Kommunalrecht und Bezügen zum Verwaltungsprozessrecht sowie zum Staatshaftungsrecht |
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la-loca
Anmeldedatum: 28.01.2009
Beiträge: 17
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Verfasst am:
Mi, 16. Dezember, 2009 - 21:54 |
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Was ich gut fand, war im Strafrecht: Beulke Klausurenkurs III.
Hatte keine Zeit mehr, sonst hätte ich wohl noch I und II gelesen.
Klingt vielleicht doof, aber ich kam auch gut mit den "Wichtigsten Fällen" von Hemmer klar. Randgebiete wie Handels- oder Gesellschaftsrecht habe ich u.a. damit gelernt und bin damit gut gefahren.
Klar, dass man damit keine tiefen Kenntnisse erwirbt, aber mir hat das gereicht. |
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schorlecat
Anmeldedatum: 18.01.2010
Beiträge: 3
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Verfasst am:
Mo, 18. Januar, 2010 - 11:29 |
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Also mir haben die Schemata sehr geholfen eine klare Struktur reinzubekommen. Die Richter-Skripte fand ich schrecklich, da dort ständig Tippfehler einem das Leben schwer machen. Habe erst mit den Karteikarten von Alpmann gelernt und bin dann aber auch Recht-Hilfreich.com umgestiegen. Das war günstiger und strukturierter. Ich hoffe ich konnte Dir helfen.
LG Schorle |
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severin
Gast
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Verfasst am:
Do, 4. Februar, 2010 - 21:49 |
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| schorlecat hat Folgendes geschrieben: |
Also mir haben die Schemata sehr geholfen eine klare Struktur reinzubekommen. Die Richter-Skripte fand ich schrecklich, da dort ständig Tippfehler einem das Leben schwer machen. Habe erst mit den Karteikarten von Alpmann gelernt und bin dann aber auch Recht-Hilfreich.com umgestiegen. Das war günstiger und strukturierter. Ich hoffe ich konnte Dir helfen.
LG Schorle |
hallo,
ich glaube du bist selber nicht so richtig struktuiert.
Die Sachverhalte und die Lösungsvorschläge, die in den Richter-Heften angeboten werden, sind sehr anspruchsvoll. Sie setzen laut Vorwort ein vorheriges Auseinandetrsetzen mit der jurist. Materie Voraus. Entweder kannst du nicht lesen oder du kannst das Gelesene nicht verdauen.
Von den kleinen Fehlern sollte man sich nach etlichen Jurasemestern nicht irritieren lassen. |
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Culpain Contrahendos
Anmeldedatum: 02.08.2008
Beiträge: 468
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Verfasst am:
Fr, 5. Februar, 2010 - 18:09 |
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| severin hat Folgendes geschrieben: |
Die Sachverhalte und die Lösungsvorschläge, die in den Richter-Heften angeboten werden, sind sehr anspruchsvoll. Sie setzen laut Vorwort ein vorheriges Auseinandetrsetzen mit der jurist. Materie Voraus. |
Also, Severin, wenn du Richter - "Hefte" als sehr anspruchsvoll einstufst, dann hoffe ich doch, dass du für mich fürs Erbrecht pauken noch den Ratgeber Escher "Sterben und Vererben" auf Tasche hast? Ich würde gegen die Familienrechts - Schwerpunktausgabe der Bild am Sonntag tauschen "Reformiert und abkassiert, das neue Unterhaltsrecht". Ansonsten habe ich noch zur UWG und TKG-Reform (Neuregelungen zum Schutz der Verbraucher bei unerlaubter Telefonwerbung) die Penthouse - Beilage "Wenn der Postmann dreimal klingelt". Setzt allerdings nen vorheriges Auseinandersetzen mit der Telefonanlage voraus...
//EDIT: Die werden übrigens in Hausarbeiten folgendermaßen zitiert:
Escher, SterbErb, Kap. 4 / S. 202
Verfasser, BamS, SchwerpAusgb FamRef, S. xxx
Verfasser, Penthouse, Beilage Postmann (3 Kling.), S. xxx |
_________________ http://www.myspace.com/nachtmahrprojekt |
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MarenK
Anmeldedatum: 11.02.2010
Beiträge: 286
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Verfasst am:
Mo, 15. Februar, 2010 - 16:37 |
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Sehe ich ähnlich wie Culpain Contrahendos. Richter-Skripte sind m.E. nicht wirklich anspruchsvoll. Genausowenig wie ich verstehen kann wenn Leute kurz vor dem Examen sich mit Niederle-Skripten eindecken ... !
| severin hat Folgendes geschrieben: |
| Sie setzen laut Vorwort ein vorheriges Auseinandetrsetzen mit der jurist. Materie Voraus. Entweder kannst du nicht lesen oder du kannst das Gelesene nicht verdauen. Von den kleinen Fehlern sollte man sich nach etlichen Jurasemestern nicht irritieren lassen. |
Naja, ich finde es auch nicht gerade sehr nachahmenswert sich auf ein Vorwort(!!!) zu verlassen bzw. soviel darauf zu geben. Wer würde schon selbst über sich sagen/schreiben "Wir machen den Mist um noch ein paar mehr Kröten in die Kasse zu bekommen?" Welcher Dozent/Prof/RA etc der ein Buch/Skript o.ä. rausgeben hält sein Werk denn nicht für anspruchsvoll? Doch wohl jeder! (So wie übrigens in der Schule die Religions-, oder Sportlehrer ihr Fach auch immer als das wichtigste angesehen haben)
Und ich finde es auch verständlich wenn schorlecat die Rechtschreibfehler bemängelt, die ja auch wirklich nach einiger Zeit jedem auffallen der so ein Ding mal in der Hand hatte: jemand der Skripte rausbringt und durch diese einen (angeblich) hohen Anspruch vermitteln möchte, sollte doch besonders darauf achten, dass zumindest Grundvoraussetzungen (korrekte Grammatikkenntnisse) eingehalten werden. Wer dies auch nach mehreren Auflagen nicht hinbekommt: da ist doch klar, dass man vor allem auch an der inhaltlichen Qualität zweifeln darf, wenn die äußere Form schon nicht ansprechend ist. |
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sb82
Anmeldedatum: 26.10.2008
Beiträge: 19
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Verfasst am:
Fr, 26. März, 2010 - 8:25 |
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Wie findet Ihr die Reihe "Fälle mit Lösungen" aus der JuS Schriftenreihe (Beck Verlag)?
Fand die recht ansprechend. |
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examen09
Anmeldedatum: 27.10.2009
Beiträge: 38
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Verfasst am:
Fr, 26. März, 2010 - 13:36 |
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Mir haben die Falllösungsbücher aus der JuS-Schriftenreihe auch immer zugesagt!
Habt ihr in eurer Uni-Bib nicht evtl auch ein paar Regale voll mit neu angeschafften Büchern (dank Studiengebühren)??? Bei uns ist das so und da kann man sich dann auch mal die Zeit nehmen und in die einzelnen Bücher reinschnuppern. Ist ja immer was ganz individuelles, ob einem die Aufmachung etc. gefällt! |
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severin
Gast
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Verfasst am:
Mi, 12. Mai, 2010 - 18:05 |
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| MarenK hat Folgendes geschrieben: |
Sehe ich ähnlich wie Culpain Contrahendos. Richter-Skripte sind m.E. nicht wirklich anspruchsvoll. ...
....
Naja, ich finde es auch nicht gerade sehr nachahmenswert sich auf ein Vorwort(!!!) zu verlassen bzw. soviel darauf zu geben. Wer würde schon ...
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ihr verläßt euch lieber darauf, dass ein bestimmter Fall dran kommt. Wie kommt es aber, dass obwohl die Trefferquotte gut ist und sogar die Lösung bekannt ist, keine guten Noten zustandekommen ?
Grund : die Vorbereitung ist nicht richtig. Statt zu lernen, wie man Fälle löst (Übung) wird nur oberflächlich herumgelesen und dergleichen was weiss ich noch versucht. Die wenigen Versuche, einen Fall in Klausur zu lösen sind bei weitem keine ausreichende Übung für das Examen.
Kein Wunder, dass man trotzdem, dass SV und Lösung vorher bekannt sind, auf dem Schlauch steht, wenn man es alleine machen muss. Man versteht es nicht.
Bei den Hausarbeiten war das nicht anders.
Mit den kleinen, recht unkomplizierten Fällen aus den Richterheften läßt sich sehr gut in einer AG üben.
Die Lösungsvorschläge scheinen wegen ihrer Knappheit stellenweise machchmal nicht so gut nachvollziehbar. Sie setzen daher ein gewisses Auskennen in der Materie voraus . Ausserdem vermitteln sie gut die Methodik der Fallbearbeitung.
Die dort behandelten Problematiken finden sich 1:1 in vom Sachverhalt komplizierteren und komplexeren (Examens)Fällen. Dadurch werden die Problematiken nicht problematischer. Sie sind nur schwerer zu entdecken.
Wenn man eine Problematik nicht richtig verstanden hat, ist sie in einem komplexen Fall kaum zu endecken, auch dann nicht, wenn man sie auswendiggelernt hat. Auch dass muss an größeren Fällen geübt werden.
Ich gebe im Prinzip recht den Leuten, die sagen dass "Klausuren" das A&O sind, weil man genau das übt, was man im Examen können mus.
Es lässt sich aber leichter, besser schneller und effektiver machen.
Also, wo liegt das Problem ? |
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Väinämöinen
Anmeldedatum: 08.01.2009
Beiträge: 137
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Verfasst am:
Mi, 12. Mai, 2010 - 21:24 |
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| severin hat Folgendes geschrieben: |
Also, wo liegt das Problem ? |
Das Frage ich mich bei vielen Übungsfällen auch immer wieder.
Gerade sitze ich an einem echten Brett im Strafrecht. Evtl. kannst du mir helfen, Prichterlein.
Hier ist der Sachverhalt:
A stellt sich vor B hin und haut ihm volle Pulle in die Fresse.
Strafbarkeit?
Also ich verstehe schon den Sachverhalt nicht. Mir ist dieser ganze Jura-Kram einfach zu komplex.
Ist das ein Fall auf Examensniveau? Wie kann ich die unbekannten Probleme in dem Übungsfall erkennen?
Wie kann ich die unbekannten Probleme auf der Meta-Ebene erkennen? |
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Alexander
Anmeldedatum: 27.01.2010
Beiträge: 255
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Verfasst am:
Do, 13. Mai, 2010 - 10:08 |
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| sb82 hat Folgendes geschrieben: |
Wie findet Ihr die Reihe "Fälle mit Lösungen" aus der JuS Schriftenreihe (Beck Verlag)?
Fand die recht ansprechend. |
Wir haben die einige Male in unserer AG benutzt. Die Fälle sind sehr gut, die Lösungsvorschläge fand ich inhaltlich auch gut, aber oft zu wenig strukturiert. Das war immer einiges an Denkarbeit, daraus noch ein ordentliches Mustergutachten zu basteln. Was aber gut ist, denn dann denkt man eben auch mehr selber.
Beulkes Klausurenkurse sind sehr gut. Im Staatsrecht gibt es einen sehr guten Klausurenkurs von Degenhart. Inzwischen ist der aufgeteilt auf Staatsrecht I für Anfänger und II für Fortgeschrittene / Examenskandidaten, also ähnlich wie der von Beulke. Allerdings muss man, ebenso wie bei Beulke, vorsichtshalber einen Kommentar hinzuziehen, denn die Herrn Professoren vertreten auch gerne mal eine Mindermeinung. Da ist dann die elterliche Züchtigung schon keine "unangemessene" üble Behandlung oder die Umdeutung der Verweigerung der Zustimmung des Bundesrates in einen Einspruch problemlos möglich… Wobei Beulke seine Mindermeinungen wenigstens als solche kennzeichnet und begründet, was bei Degenhart nicht immer der Fall ist.
Die wichtigsten Fälle von hemmer finde ich auch ganz gut. Sie decken eben andere Lernbereiche ab als die Fallbücher mit großen Fällen. Ich habe sie vor dem Schriftlichen gar nicht verwendet, lerne aber jetzt gerne für's Mündliche damit. |
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MarenK
Anmeldedatum: 11.02.2010
Beiträge: 286
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Verfasst am:
Do, 13. Mai, 2010 - 11:32 |
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| severin hat Folgendes geschrieben: |
| MarenK hat Folgendes geschrieben: |
Sehe ich ähnlich wie Culpain Contrahendos. Richter-Skripte sind m.E. nicht wirklich anspruchsvoll. ...
....
Naja, ich finde es auch nicht gerade sehr nachahmenswert sich auf ein Vorwort(!!!) zu verlassen bzw. soviel darauf zu geben. Wer würde schon ...
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ihr verläßt euch lieber darauf, dass ein bestimmter Fall dran kommt. Wie kommt es aber, dass obwohl die Trefferquotte gut ist und sogar die Lösung bekannt ist, keine guten Noten zustandekommen ?
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Hab ich nie behauptet und wüßte auch nicht wer das hier behauptet haben soll. Deine guten Noten dank der Richter-Heftchen werden ja immer noch erwartet...scheint wohl doch nicht so zu klappen...jaja, wer auf 4 lernt landet leicht bei 3 - und wer mit Zwischenprüfungsmaterial lernt die Examensfälle wohl nichtmal verstehen.
| severin hat Folgendes geschrieben: |
| Also, wo liegt das Problem ? |
Das Problem liegt darin, dass du dir Sachen zusammendrehst wie sie dir gefallen. Was du teilweise behauptest hat hier nie jemand gesagt, geschweige denn das jemand Fälle auswendig lernt und hofft das dieser drankommt - zudem wird man auch wohl im Examen keinen Fall haben den man 1:1 kennt, sondern bestimmte Konstellationen - die man aber auch dank Examensvorbereitung erkennen sollte, sonst wird das ganze Examen eher schwierig. Wen kennst du denn bitte der eine Lösung kannte und dann keine gute Note hatte ? Ich kann mir nicht vorstellen, dass du in der realen Welt irgendwelche sozialen Kontakte hast - zumindest nicht wenn du da auch so redest. Nichts erreicht, aber zu allem was wissen und vertreten als sei es das einzig wahre.
Und wie meine, oder die Noten anderer, im Studium - sei es Klausuren oder HA waren und ob man Lösungen kannte/wußte was drankam o.ä. - dass weißt du doch schonmal gar nicht !? ... denn wenn du es wüßtest: würdest du merken, dass deine Aussage ziemlich schwachsinnig ist.
Nur weil du in deiner ZwPr-HA scheinbar besagten Fall von einer anderen Uni gefunden hast und die Lösung übernommen hast, es aber doch nur 2 Punkte wurden , solltest du von dir und deinen doch scheinbar mangelnden Kenntnissen nicht auf andere schließen. Von Erfolgen deiner "Lernstrategie" oder andere qualifizierte Postings zum fachlichen Bereich hat man von dir noch nie was gehört: also scheinbar bist du wirklich erst im Anfangssemester (wenn überhaupt...).  |
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Paradoxia
Anmeldedatum: 01.05.2010
Beiträge: 101
Wohnort: NRW
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Verfasst am:
Fr, 14. Mai, 2010 - 8:02 |
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Also wenn man Falltechnik lernen will dann doch nicht mit den Richterskripten - bitte auf die Fall Fall AG - Büchlein zurückgreifen!
Mal im Ernst. Wenn man vorher nix weiß, bringt es nix Fälle zu "lösen". Erstmal muss man doch ein wenig Grundwissen haben.
Ansonsten, ich finde die ollen "wichtigsten Fälle" von Hemmer auch ganz nett, jedenfalls für die "Randgebiete". Die haben eine passable Länge und behandeln dann meist schwerpunktmäßig ein Problem. Da liegt dann natürlich auch die Krux, sie reichen natürlich nicht aus um sich aufs Examensklausurenschreiben / -lösen vorzubereiten. Dazu sind sie ja auch nicht gedacht. Sie helfen eben, zu lernen wie man welche Probleme wo unterbringt. Dass man das dann in der echten Klausur mit xx-Problemen vernetzen muss leuchtet doch ein.
Die Örecht-Fallbücher von Seidel/Reimer kann ich auch nur empfehlen!
Für StrafR Beulke Klausurenkurs. |
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severin
Gast
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Verfasst am:
Fr, 14. Mai, 2010 - 14:48 |
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[quote="MarenK"]
| severin hat Folgendes geschrieben: |
| MarenK hat Folgendes geschrieben: |
ihr verläßt euch lieber darauf, dass ein bestimmter Fall dran kommt. Wie kommt es aber, dass obwohl die Trefferquotte gut ist und sogar die Lösung bekannt ist, keine guten Noten zustandekommen ?
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Hab ich nie behauptet und wüßte auch nicht wer das hier behauptet haben soll.
...Was du teilweise behauptest hat hier nie jemand gesagt, geschweige denn das jemand Fälle auswendig lernt und hofft das dieser drankommt -
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Und wie meine, oder die Noten anderer, im Studium - sei es Klausuren oder HA waren und ob man Lösungen kannte/wußte was drankam o.ä. - dass weißt du doch schonmal gar nicht !? |
ihr behauptet es nicht, ihr tut es. Danach sieht es aus.
Die Fälle lassen sich nicht auswendiglernen. Man neigt trotzdem dazu, sich die Fälle irgendwie zu merken, wenn man sie nur liest. Das geht aber auch nicht.
Insoweit kann man Jura mit Mathe vergleichen. Für jemand, der nicht so gut in Mathe ist, ist das Durchrechnen von Aufgabenen die einzge Möglichkeit, sich vorzubereiten (merken kann man sich dort nichts). Bei Jura ist es halt das Lösen von konkreten Fällen. Das ist hier, wie da am effektivsten.
Im Übrigen sind die Noten im Studium nicht immer aussagekräftig. Viele Arbeiten werden von wissenschaftl. Mitarbeiter korrigiert. In vielen Fällen sind es doch nur Studenten, die manchmal nicht viel mehr Ahnung davon haben als einer selbst. |
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