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Fräulein Hippel
Anmeldedatum: 22.10.2008
Beiträge: 19
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Verfasst am:
Mo, 8. Februar, 2010 - 10:20 |
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Hallo,
ich bearbeite gerade eine Akte bei meinem RA. Ich soll ein Schreiben verfassen, in dem ich dem Mandanten mitteile, dass die Rechtslage aussichtslos ist, er keine Ansprüche hat und daher eine Klage nicht geboten ist. Wie baue ich sowas auf und formuliere das Schreiben so, dass der Mandant nicht denkt, er sei schlecht beraten worden? Findet man im Netz vielleicht irgendwelche Vorlagen?
Schon jetzt-danke für die Hilfe! |
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schmunzel
Anmeldedatum: 11.02.2009
Beiträge: 137
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Verfasst am:
Mo, 8. Februar, 2010 - 10:34 |
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Wie wäre es mit einer Nachfrage beim Ausbilder? Der- oder diejenige sollte bei einem solchen "Erstauftrag" in der Lage sein, ein paar sinnvolle Erläuterungen zu geben, zumal natürlich immer auch der persönliche Geschmack eine Rolle spielt.
Ich schlage unseren Referendaren in solchen Fällen vor, dem Mandanten Unangenehmes so zu schreiben, wie man ein Gutachten aufbaut. Führe ihn also von den abstrakten Voraussetzungen zu der Erkenntnis, dass diese in seinem Fall nicht vorliegen.
Ferner würde ich das Ergebnis nicht absolut darstellen, sondern "weich" formulieren (übrigens stellt sich sowieso die Frage, ob es wirklich überhaupt keine Möglichkeit gibt, dass der Mandant zu "seinem" Recht kommt). Am Ende des Schreibens fasst Du dann zusammen, dass die Ausgangslage schwierig und die Erfolgsaussichten begrenzt sind. Im Hinblick auf die Kostenlast eines Rechtsstreites rät ihm daher der Anwalt davon ab, Klage zu erheben (die letztendliche Entscheidung muss der Mandant sowieso selbst treffen, und genau das sollte in dem Schreiben auch zum Ausdruck kommen). |
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Maverick
Anmeldedatum: 17.04.2007
Beiträge: 355
Wohnort: Münster
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Verfasst am:
Di, 9. Februar, 2010 - 10:31 |
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Kaiser Skript Anwaltsklausur |
_________________ Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren. |
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