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 nur noch 4 Leistungen i.R.d. Schwerpunktsbereich ? Hessen Nächstes Thema anzeigen
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fley



Anmeldedatum: 06.08.2009
Beiträge: 58

BeitragVerfasst am: Mo, 29. März, 2010 - 17:31 Antworten mit ZitatNach oben

hall ich studiere in Hessen und habe von Bekannten mitbekommen, dass bald die Studienordnung geändert werden soll. Nach der Neuregelgun muss man dann nur noch 4 Leistungen i.R.d. Schwerpunktsbereich erbringen...
gilt die Regelung für alle oder nur für Leute die jetzt anfangen zu studieren ?
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Arina



Anmeldedatum: 09.05.2010
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: Mo, 31. Mai, 2010 - 22:28 Antworten mit ZitatNach oben

In Frankfurt gelten die Regelungen für alle Studierende: http://www.jura.uni-frankfurt.de/Studium/Staatsexamen/InfoNeueStud.html
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