hall ich studiere in Hessen und habe von Bekannten mitbekommen, dass bald die Studienordnung geändert werden soll. Nach der Neuregelgun muss man dann nur noch 4 Leistungen i.R.d. Schwerpunktsbereich erbringen...
gilt die Regelung für alle oder nur für Leute die jetzt anfangen zu studieren ?
Nächstes Thema anzeigen Vorheriges Thema anzeigen
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht teilnehmen.